Richtlinien für Strafverfolgungsbehörden
Diese Richtlinien sind für Strafverfolgungsbehörden gedacht, die Informationen über X Accounts suchen. Informationen zu Anträgen zur Zurückziehung von Inhalten auf X sind ebenfalls enthalten. Allgemeinere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzrichtlinien, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den X Regeln.
Themen:
- Was ist X?
- Auskunftsanträge zu Accounts
- Welche Account-Daten speichert X?
- Speicherdauer von Nutzerdaten
- Anträge auf Aufbewahrung
- Auskunftsanträge zu X Accounts
- Die Weitergabe privater Informationen setzt eine gerichtliche Anordnung oder Vorladung voraus
- Für die Herausgabe von Kommunikationsinhalten ist ein Durchsuchungsbefehl erforderlich
- Benachrichtigt X eine*n Nutzer*in im Falle einer Anfrage?
- Welche Angaben müssen in Auskunftsanträgen zu Accounts enthalten sein?
- Vorlage von Unterlagen
- Bestätigung der Echtheit von Unterlagen
- Kostenerstattung
- Notfallanfragen auf Datenauskunft
- Rechtshilfeabkommen
- Anträge auf Löschung von Inhalten
- Unterstützung für eine*n X Nutzer*in
- Wo Anträge gestellt werden
- Kontaktdaten
Was ist X?
X ist ein globales Echtzeitinformationsnetz, in dem Nutzer*innen Ideen und Informationen erstellen und sofort mit anderen teilen können, um sich so an der öffentlichen Konversation zu beteiligen. Bei X geht es darum, was auf der Welt passiert und worüber sich die Leute gerade unterhalten. Wenn etwas passiert, passiert es auf X.
Weitere Informationen finden Sie auf about.x.com. Aktuelle Informationen zu den Features und Funktionen von X finden Sie in unserem Hilfe-Center.
Welche Account-Daten speichert X?
Ein X Account-Profil enthält ein Profil-, ein Header- und ein Hintergrundbild sowie Statusaktualisierungen, die sogenannten Posts. Außerdem kann der/die Account-Inhaber*in nach Wunsch einen Standort (z. B. San Francisco), eine URL (z. B. x.com) und eine kurze „Biografie“ über den Account angeben, die im öffentlichen Profil angezeigt wird. Wir stellen starke Datenschutz-Kontrollmaßnahmen für alle bereit. Weitere Informationen zu den Daten, die wir von und zu unseren Nutzer*innen erfassen, sind in unseren Datenschutzrichtlinien enthalten.
Hat X Zugang zu nutzergenerierten Fotos oder Videos?
X hostet manche der hochgeladenen Bilder (und zwar diejenigen auf pic.x.com) sowie die Profil- und Header-Fotos der X Accounts. X ist jedoch nicht der einzige Dienst, der Fotos und Bilder speichert, die auf der X Plattform angezeigt werden. In diesem Artikel finden Sie weitere Informationen zum Veröffentlichen von Fotos auf X.
X bietet Video-Hosting für einige Videos, die auf X hochgeladen werden (z. B. pic.xr.com-Videos), sowie für Videos, die auf Periscope gepostet werden. X ist jedoch nicht der einzige Dienst, der Videos speichert, die auf der X Plattform angezeigt werden.
Auf X geteilte Links, einschließlich Links, die Nutzer*innen per Direktnachrichten teilen, werden automatisch verarbeitet und zu einem https://t.co-Link gekürzt. Wenn Sie einen https://t.co Link sehen, ist das kein Hinweis darauf, dass das Video oder Bild von X gehostet wird.
Was ist Periscope?
Periscope ist ein eigenständiger mobiler Dienst, mit dem Nutzer*innen Live-Videos in Echtzeit erstellen und teilen können. Weitere Informationen zu den Daten, die wir von und zu Periscope-Nutzer*innen erheben, sind in unseren Datenschutzrichtlinien zu Periscope enthalten. Mehr über Periscope erfahren Sie im Periscope Hilfe-Center. Nutzer*innen können sich für einen Periscope Account registrieren, ohne einen X Account zu haben oder die beiden Accounts zu verknüpfen.
In unseren Anleitungen erfahren Sie, wie Sie eine X Nutzer-ID, einen Periscope Nutzernamen oder ein Periscope Live-Video finden.
Speicherdauer von Nutzerdaten
X
X speichert verschiedene Arten von Informationen unterschiedlich lange und gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Datenschutzrichtlinien. X basiert auf Echtzeitkommunikation; es ist daher möglich, dass einige Daten (z. B. IP-Protokolle) nur für sehr kurze Zeit gespeichert werden.
Einige Informationen, die wir speichern, werden automatisch erhoben, während andere Informationen von den Nutzer*innen nach eigenem Ermessen bereitgestellt werden. Obwohl wir diese Informationen speichern, können wir ihre Korrektheit nicht garantieren. Beispielsweise kann es sein, dass ein*e Nutzer*in ein gefälschtes oder anonymes Profil erstellt hat. X erfordert keine Verwendung des echten Namens, keine E-Mail-Verifizierung und keine Identitätsauthentifizierung. Weitere Informationen zur Speicherdauer von Daten auf X sind in unseren Datenschutzrichtlinien enthalten.
HINWEIS: Nachdem ein Account deaktiviert wurde, kann es uns innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums noch möglich sein, auf die Account-Daten einschließlich der Posts zuzugreifen. In diesem Artikel finden Sie weitere Informationen zu deaktivierten Accounts. Inhalte, die ein*e Account-Inhaber*in entfernt hat (z. B. Posts) sind generell nicht verfügbar.
Periscope
Periscope speichert verschiedene Arten von Informationen unterschiedlich lang. Live-Videos und Informationen zu Live-Videos werden möglicherweise nur kurze Zeit gespeichert. Informationen zur Verfügbarkeit von Live-Videos finden Sie im Periscope Hilfe-Center. Weitere Informationen zur Speicherdauer von Daten sind in den Datenschutzrichtlinien zu Periscope enthalten.
Datenverantwortlicher
Für Personen, die in den USA oder einem anderen Land außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums leben, ist der für personenbezogene Daten zuständige Datenverantwortliche X Corp. mit Sitz in San Francisco, Kalifornien, USA. Für Personen, die in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum leben, ist der Datenverantwortliche X Internet Unlimited Company mit Sitz in Dublin, Irland.
Anträge auf Aufbewahrung
Sofern es im Rahmen der Gesetze angemessen ist, akzeptieren wir Anträge von Strafverfolgungsbehörden, Daten aufzubewahren, die möglicherweise relevante Beweise in Gerichtsverfahren darstellen. Wir bewahren 90 Tage lang eine vorläufige Sicherung der relevanten Account-Datensätze auf, legen diese Sicherung jedoch erst offen, wenn uns eine einschlägige Anordnung zugestellt wird.
Aufforderungen zur Aufbewahrung von Daten müssen nach geltendem Recht folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen von dem oder der anfordernden Beamten unterzeichnet sein.
- Sie müssen eine gültige offizielle E-Mail-Adresse enthalten.
- Sie müssen den Briefkopf der Strafverfolgungsbehörde in einem nicht bearbeitbaren Format enthalten.
- Sie müssen den @Nutzernamen und die URL des betreffenden X Profils (z. B. @safety und https://x.com/safety) und/oder die eindeutige, öffentliche Nutzer-Identifikationsnummer (UID) oder einen Periscope Nutzernamen und die URL enthalten. Anleitung zum Ermitteln einer X Nutzer-ID; Anleitung zum Ermitteln eines Periscope Nutzernamens
Wir geben Anträgen auf Aufbewahrung von Daten möglicherweise statt, raten Strafverfolgungsbehörden jedoch, die Unterlagen zeitnah über die dafür vorgesehenen Kanäle anzufordern, da wir die Verfügbarkeit der angeforderten Informationen nicht garantieren können.
Ein Antrag auf Verlängerung der Aufbewahrung sollte mindestens eine Woche (7 Tage) vor dem Ende des Aufbewahrungszeitraums gestellt werden, damit eine ausreichende Bearbeitungszeit gewährleistet ist.
Anträge auf Aufbewahrung von Nutzerinformationen durch Strafverfolgungsorgane und Behörden können auf unserer Website für rechtliche Anfragen (t.co/lr oder http://legalrequests.x.com) gestellt werden. Anträge auf Verlängerung der Aufbewahrung müssen als separater Antrag gestellt werden. Weitere Anleitungen sind weiter unten aufgeführt.
Auskunftsanträge zu X Accounts
Auskunftsanträge von Strafverfolgungsbehörden zu Informationen bezüglich Nutzer-Accounts sollten an X Corp. in San Francisco, Kalifornien, USA bzw. an X Internet Unlimited Company in Dublin, Irland, gerichtet werden. X reagiert in Bezug auf rechtsgültige Verfahren, die im Einklang mit anwendbarem Recht stehen.
Die Weitergabe privater Informationen setzt eine gerichtliche Anordnung oder Vorladung voraus
Nicht öffentliche Informationen über X Nutzer*innen werden Strafverfolgungsbehörden nur im Rahmen eines einschlägigen rechtsgültigen Verfahrens mitgeteilt, z. B. als Reaktion auf vollstreckbare rechtsgültige Verfahren wie eine gerichtliche Vorladung oder Anordnung oder andere rechtlich bindende Verfahren. Außerdem werden diese Informationen im Falle gültiger Notfallanfragen – wie unten beschrieben – mitgeteilt.
Für die Herausgabe von Kommunikationsinhalten ist ein Durchsuchungsbefehl erforderlich
Für Auskunftsanträge in Bezug auf Kommunikationsinhalte (z. B. Posts oder Fotos) muss ein gültiger Durchsuchungsbefehl oder ein entsprechendes Rechtsmittel von einer Behörde vorliegen, die für X rechtlich zuständig ist.
Benachrichtigt X eine*n Nutzer*in im Falle einer Anfrage?
Ja. Aus Gründen der Transparenz und für ein ordnungsgemäßes Verfahren gehört es zu den Grundsätzen von X, die Nutzer*innen (z. B. vor Offenlegung der Account-Daten) über eine Offenlegung von Informationen zu ihren X oder Periscope Accounts zu informieren und ihnen dabei auch eine Kopie der Auskunftsanfrage zukommen zu lassen, falls dies nicht durch Gesetz oder Gerichtsbeschluss untersagt wird (z. B. durch einen Beschluss nach 18 USC § 2705(b)). Wir bitten darum, dass alle Geheimhaltungsklauseln eine bestimmte Dauer enthalten (z. B. 90 Tage), während der es X untersagt ist, den oder die Nutzer*in zu benachrichtigen. Ausnahmen von unserer Richtlinie zur Benachrichtigung von Nutzer*innen können unter anderem gemacht werden, wenn dringende Umstände vorliegen oder die Benachrichtigung kontraproduktiv wäre, z. B. wenn unmittelbare Lebensgefahr besteht, bei sexuellem Missbrauch von Kindern oder bei Terrorismus.
Welche Angaben müssen in Auskunftsanträgen zu Accounts enthalten sein?
Auskunftsanträge zu Account-Daten von Nutzer*innen müssen gemäß geltendem Recht folgende Informationen enthalten:
- Sie müssen den X @Nutzernamen und die URL des betreffenden X Accounts (z. B. @Safety und https://x.com/Safety) oder die eindeutige, öffentliche Nutzer-Identifikationsnummer (UID) des Accounts enthalten.
- Und/oder sie müssen den gültigen Periscope Nutzernamen und die URL enthalten. Wie Sie einen Periscope Nutzernamen finden, erfahren Sie hier.
- Sie müssen genaue Angaben enthalten, welche konkreten Daten angefordert werden (z. B. Stammdaten des Abonnenten), und den Zusammenhang dieser Daten mit den Ermittlungen.
- HINWEIS: Stellen Sie bitte sicher, dass die angeforderten Informationen nicht öffentlich verfügbar sind (z. B. geschützte Posts). Wir können keine übermäßig weit gefassten oder ungenauen Anträge bearbeiten.
- Sie müssen eine gültige offizielle E-Mail-Adresse (z. B. name@agency.gov) enthalten, damit wir Sie nach Eingang Ihres rechtsgültigen Verfahrens kontaktieren können.
- Sie müssen den Briefkopf der Strafverfolgungsbehörde enthalten.
Anträge auf Aufbewahrung von Nutzerinformationen durch Strafverfolgungsorgane und Behörden können auf unserer Website für rechtliche Anfragen (https://t.co/lr oder https://legalrequests.x.com) gestellt werden. Weitere Anleitungen im Folgenden
Kostenerstattung
X kann auf dem Rechtsweg eine Rückerstattung der Kosten verlangen, die mit der Vorlage der Informationen zusammenhängen, soweit dies gesetzlich zugelassen ist (z. B. im Rahmen von 18 USC § 2706).
Notfallanfragen auf Datenauskunft
Entsprechend unseren Datenschutzrichtlinien können wir Strafverfolgungsbehörden Informationen zu Accounts offenlegen, wenn eine gültige Notfallanfrage auf Datenauskunft vorliegt.
X beurteilt Notfallanfragen auf Datenauskunft im Einzelfall unter Beachtung einschlägiger Gesetze. Wenn wir Informationen erhalten, die uns nach gutem Glauben annehmen lassen, dass es sich um einen dringenden Notfall handelt, der zum Tod oder zu einer schweren Körperverletzung einer Person führen könnte, können wir die nötigen Daten, sofern vorhanden, zur Verfügung stellen, um diesen Schaden zu verhindern.
Vorgehensweise bei der Notfallanfrage auf Datenauskunft
Wenn ein dringender Notfall vorliegt, der zum Tod oder einer schweren Körperverletzung einer Person führen könnte, und falls X über Informationen verfügen könnte, die notwendig sind, um dies zu verhindern, können Beamte von Strafverfolgungs- und Polizeibehörden eine Notfallanfrage auf Datenauskunft über unsere Website für rechtliche Anfragen stellen (dies ist die schnellste und effizienteste Methode).
Bitte fügen Sie alle folgenden Informationen bei:
- ein Anschreiben mit dem Briefkopf der Strafverfolgungs- oder Polizeibehörde (unbedingt notwendig), aus dem hervorgeht, dass es sich um eine Notfallanfrage auf Datenauskunft handelt,
- die Identität der Person, die in Lebensgefahr schwebt oder von schwerer Körperverletzung bedroht ist,
- die Art des Notfalls (z. B. Selbstmord- oder Bombendrohung, Terroranschlag),
- den X @Nutzernamen und die URL (z. B. @Safety und https://x.com/Safety) des bzw. der betreffenden Accounts, deren Informationen zur Verhinderung des Notfalls benötigt werden,
- alle konkreten Posts, die wir überprüfen sollen,
- die konkreten Informationen, um die Sie uns ersuchen, und warum diese Informationen zur Verhinderung des Notfalls notwendig sind,
- Unterschrift des oder der Strafverfolgungs- oder Polizeibeamten, der oder die den Antrag stellt, und
- alle weiteren verfügbaren Details oder Zusammenhänge im Hinblick auf den jeweiligen Fall.
Rechtshilfeabkommen
X reagiert grundsätzlich umgehend auf Anträge, die korrekt im Rahmen eines Rechtshilfeabkommens oder Rechtshilfeersuchens gestellt werden, sobald der Antrag ordnungsgemäß zugestellt wird. Wenn Sie Anträge im Rahmen eines Rechtshilfeabkommens stellen, machen Sie bitte deutlich, dass es sich um ein Rechtshilfeabkommen handelt, und nennen Sie das Ursprungsland.
Anträge auf Löschung von Inhalten
Prüfung anhand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beantragen
Wenn Sie Beamte*r bei einer Strafverfolgungsbehörde oder Regierungsbedienstete*r sind und Fragen zu Inhalten auf X haben, lesen Sie bitte zunächst die X Regeln und stellen Sie dann gegebenenfalls einen Antrag auf Prüfung des betreffenden Inhalts im Hinblick auf mögliche Verstöße gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hier erhalten Sie einen Überblick, wie mutmaßliche Verstöße gegen die X Regeln und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemeldet werden. Nach einer Meldung möglicher Verstöße gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Ihr Antrag an das zuständige Team weitergeleitet und zügig bearbeitet. Wir legen diese Daten alle sechs Monate im X Transparenzbericht offen.
So beantragen Sie die Zurückziehung von Inhalten
Wenn Sie bereits den Antrag gestellt haben, einen Inhalt auf mögliche Verstöße gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu prüfen, und eine Antwort von X erhalten haben, dass der gemeldete Inhalt derzeit nicht gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, können Sie über unsere Website für rechtliche Anfragen einen gültigen und vollständigen rechtlichen Antrag auf Zurückziehung des Inhalts stellen. Das ist die schnellste und effizienteste Methode, die Zurückziehung von Inhalten aufgrund örtlicher Gesetze zu beantragen. Bitte senden Sie keine Anfrage zur Zurückziehung von Inhalten, wenn Sie diese nicht zuerst zur Überprüfung auf mögliche Verstöße gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemeldet haben.
Bitte nennen Sie nicht nur die fraglichen Posts oder Accounts, sondern auch die örtlichen Gesetze, gegen die der gemeldete Inhalt verstoßen haben soll. Wenn Sie eine gerichtliche Anordnung oder eine andere relevante rechtliche Dokumentation haben, fügen Sie bitte eine Kopie als Anlage zum Antrag bei (siehe Abschnitt für Datei-Anlagen). Bitte geben Sie auch jeglichen anderen, potenziell hilfreichen Kontext an, der dazu beiträgt, die Überprüfung Ihrer Anfrage zu beschleunigen, einschließlich etwaiger Übersetzungen von Rechtsdokumenten, sofern diese nicht in englischer Sprache verfasst sind. Außerdem benötigen wir eine offizielle E-Mail-Adresse der Regierungs- oder Strafverfolgungsbehörde (z. B. name@agency.gov), damit sich das zuständige Team gegebenenfalls mit Ihnen in Verbindung setzen kann. Wir bearbeiten Ihre Anfrage so schnell wie möglich. Beachten Sie aber bitte, dass sich die Bearbeitung Ihrer Anfrage durch eine doppelte Antragstellung verzögern kann.
X benachrichtigt Nutzer*innen unverzüglich über rechtliche Anträge auf Zurückziehung von Inhalten und fügt eine Kopie des ursprünglichen Antrags bei, sofern uns das nicht gesetzlich untersagt wird. Wenn Sie meinen, dass X eine*n Nutzer*in nicht benachrichtigen darf, geben Sie bitte den Grund in Ihrem Antrag an und führen Sie dabei gegebenenfalls die relevanten Gesetze an und/oder laden Sie, falls vorhanden, Dokumente zum Nachweis dieses Verbots im Abschnitt „Datei-Anlagen“ hoch.
Meldung erstattende Personen bei Regierungs- und Strafverfolgungsbehörden können die Zurückziehung von Inhalten, die in ihrer Jurisdiktion als illegal erachtet werden, auch auf dem Postweg an die unten aufgeführten Kontaktdaten senden. Wenn Sie in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind, senden Sie Ihre Anfrage per Post bitte an X Internet Unlimited Company in Irland (siehe Abschnitt „Kontaktinformationen“ weiter unten). Die Beantwortung von Anfragen auf dem Postweg dauert wahrscheinlich länger.
Weitere Informationen über unsere Richtlinie zu in einem Land zurückgezogenen Inhalten finden Sie hier.
Unterstützung für eine*n X Nutzer*in
Registrierte X Nutzer*innen können ihre eigenen Account-Daten herunterladen, einschließlich Posts, die auf ihrem X Account veröffentlicht wurden. Wie Nutzer*innen diese Informationen anfordern können, wird in unserem Hilfe-Center erläutert.
Nutzer*innen können IP-Protokolle und andere Daten auch direkt über ihren X Account erhalten. Das Verfahren wird in unserem Hilfe-Center erläutert. Wenn ein*e X Nutzer*in erfolglos versucht hat, die gewünschten Daten selbst herunterzuladen, weisen Sie ihn oder sie an, über unser Datenschutzformular eine Anfrage an X zu senden.
Weitere Probleme
Die meisten Probleme können gelöst werden, indem Inhaber*innen von X Accounts ihre Anfragen direkt über unser Hilfe-Center an uns richten. Weitere Informationen zum Melden von Verstößen finden Sie hier.
Allgemeine Anfragen
Allgemeine Anfragen von Beamten bei Strafverfolgungsbehörden oder anderen Regierungsbeamten (nicht bezüglich Nutzerdaten oder Zurückziehung von Inhalten) können über unser Web-Formular gestellt werden.
Wo Anträge gestellt werden
Alle rechtlichen Anträge, einschließlich Anträge auf Aufbewahrung, Auskunftsanträge für Account-Daten (Routine und Notfälle) und Anträge auf Löschung von Inhalten können über die X Website für rechtliche Anfragen gestellt werden: t.co/lr oder legalrequests.x.com.
Die Website von X für die Einreichung von Rechtshilfeersuchen ist die in Artikel 11 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste) vorgesehene zentrale Anlaufstelle für die Behörden der EU-Mitgliedstaaten.
Alle rechtlichen Anfragen, die gemäß Artikel 9 und 10 des Gesetzes über digitale Dienste gestellt werden, müssen auf Englisch gestellt werden.
Wenn bei unserer Website für rechtliche Anfragen Probleme auftreten oder Sie Zugriff darauf beantragen möchten, können Sie über unser Web-Formular um Hilfe bitten, indem Sie als Antragsart „Andere Anfragen“ auswählen.
Der Erhalt von Korrespondenz auf diesem Weg nicht gleichbedeutend mit einem Verzicht auf Einsprüche jeglicher Art, einschließlich fehlender Zuständigkeit oder ordnungsgemäßer Zustellung.
Anfragen, die nicht von Strafverfolgungsbehörden stammen, müssen über unser Hilfe-Center gestellt werden.
Kontaktdaten
Unsere Postanschriften lauten:
X Corp.
Attn: Safety – Legal Policy
865 FM 1209 Bldg. 2
Bastrop, TX 78602
X Internet Unlimited Company
Attn: Safety – Legal Policy
One Cumberland Place,
Fenian Street,
Dublin 2,
Ireland
Der Erhalt von Korrespondenz durch einen der angegebenen Wege ist lediglich informativer Natur und bedeutet keinen Verzicht auf Einsprüche oder Einwendungen jeglicher Art, einschließlich der fehlenden Zuständigkeit oder der ordnungsgemäßen Zustellung. Behörden, die ihre rechtlichen Anfragen nicht über die Website für rechtliche Anfragen stellen, müssen mit längeren Antwortzeiten rechnen.