Gewaltsame Inhalte
Februar 2025
Du darfst grafische Medien weitergeben, wenn sie ordnungsgemäß gekennzeichnet sind, nicht an prominenter Stelle ausgestellt werden und nicht übermäßig blutig sind oder sexuelle Gewalt darstellen, aber explizite Drohungen, Anstiftung, Verherrlichung oder der Wunsch nach Gewalt sind nicht erlaubt.
X ist ein Ort, an dem sich Menschen äußern, sich über aktuelle Ereignisse informieren und über globale Themen sprechen können. Dabei teilen sie im Rahmen der Konversation oft Bilder und Videos. Allerdings sind sinnvolle Konversationen nicht möglich, wenn Botschaften in Form von gewaltsamen Formulierungen vermittelt werden, und nicht alle Beteiligten möchten gewaltsame Medien sehen. Infolgedessen können wir gewalttätige Inhalte entfernen oder ihre Sichtbarkeit reduzieren, um die Sicherheit unserer Nutzer/innen zu gewährleisten und die Normalisierung oder Verherrlichung von Gewalttaten zu verhindern. Wir erlauben auch nicht das Teilen von gewalttätigen Inhalten an gut sichtbaren Stellen wie Profilfotos, Bannern oder in der Bio.
Wie wir gewalttätige Inhalte definieren
Gewaltsame Inhalte sind alle Inhalte, die gewaltsame Formulierungen oder gewaltsame Medien enthalten, wie im Folgenden definiert:
Gewaltsame Formulierungen: Inhalte, die Gewalt oder Schaden drohen, dazu auffordern, sie verherrlichen oder den Wunsch danach ausdrücken.
Nicht erlaubt
Wir verbieten gewaltsame Formulierungen, die wir als hochgradig schwerwiegend und schädlich ansehen. Solche Inhalte müssen entfernt werden und weitere Verstöße können dazu führen, dass das Konto in den Nur-Lese-Modus versetzt oder gesperrt wird. Beispiele sind explizite Aussagen folgender Art:
- Gewaltandrohungen: Drohungen, anderen körperlichen Schaden zuzufügen, einschließlich der Androhung, jemanden zu töten, zu foltern, sexuell zu missbrauchen oder anderweitig zu verletzen. Außerdem darunter fällt das Androhen von Beschädigungen ziviler Haushalte oder Unterkünfte oder wichtiger Infrastruktur für tägliche, zivilgesellschaftliche, religiöse oder geschäftliche Aktivitäten.
- Schaden wünschen: Zu wünschen, zu hoffen oder ein Verlangen ausdrücken, dass jemand zu Schaden kommt. Dazu gehört auch, wenn die Hoffnung geäußert wird, dass jemand stirbt, erkrankt, Opfer eines tragischen Vorfalls wird oder sonstige körperlich nachteilige Folgen erleiden muss.
- Aufruf zur Gewalt: Andere Personen zu gewalttätigen oder schädigenden Taten anstiften, ermutigen oder diese unterstützen. Dazu gehört es u. a., andere dazu zu ermutigen, sich selbst Schaden zuzufügen, oder andere zu grausamen Taten anzustacheln, z. B. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder Völkermord.
- Gewaltverherrlichung: Gewalttaten, bei denen jemandem Schaden zugefügt wurde, zu verherrlichen, zu loben oder zu feiern, u. a. indem Dankbarkeit dafür oder Freude darüber ausgedrückt wird, dass jemand durch gewalttätige Organisationen körperlichen Schaden erlitten hat. Ebenfalls dazu gehört das Verherrlichen von missbräuchlichem oder grausamem Verhalten gegenüber Tieren.
Wir verbieten außerdem gewaltsame Formulierungen in Bereichen, die auf X gut sichtbar sind, wie z. B. in Live-Videos, Profil, Header, Biografie, Listenbanner-Bildern oder Community-Cover-Fotos.
Eingeschränkte Reichweite
Wir stellen sicher, dass wir verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, die sich nach der Schwere und Wahrscheinlichkeit des Schadens richten. Daher können wir in bestimmten Fällen die Sichtbarkeit der fraglichen Inhalte reduzieren, indem wir ihre Reichweite auf X einschränken. Das gilt auch, wenn unserer Einschätzung nach Folgendes zutrifft:
Der Schaden ist geringfügig oder nicht vorsätzlich;
Der Kontext ist Selbstverteidigung oder ein militärischer Konflikt;
Der Kontext ist Empörung oder eine Reaktion gegenüber Täter*innen, die großen Schaden anrichten;
Das Ziel ist unklar; oder
Es wird verschlüsselte Sprache verwendet (so genannte "Dog Whistles"), um indirekt zu Gewalt aufzurufen.
Erlaubt
Wir versuchen, die kontextabhängigen Nuancen hinter der Konversation zu bewerten und zu verstehen, bevor wir Maßnahmen ergreifen, und wir erlauben gewaltsame Formulierungen, wenn es keinen eindeutig missbräuchlichen oder gewalttätigen Kontext gibt, wie bei folgenden Beispielen:
Übertriebenes und einvernehmliches Reden unter Freunden oder bei Diskussionen über Videospiele und Sportereignisse;
Redewendungen, Satire oder künstlerische Ausdrucksformen, wenn der Kontext einen Standpunkt ausdrückt und nicht zu Gewalt oder Schaden anstiftet; oder
Zitate aus Büchern und Filmen, Liedtexten oder Gedichten, wenn der Kontext einen Standpunkt ausdrückt und nicht zu Gewalt oder Schaden aufruft.
Gewaltsame Medien: Visuelles Material, das grafisch dargestellte, gewaltsame oder übermäßig blutrünstige Inhalte einschließlich sexueller Gewalt zeigt.
Nicht erlaubt
Wir verbieten gewaltsame Medien, die wir als hochgradig schwerwiegend und schädlich ansehen. Solche Inhalte müssen entfernt werden und weitere Verstöße können dazu führen, dass das Konto in den Nur-Lese-Modus versetzt oder gesperrt wird. Darunter fällt:
- Gewalttätiges sexuelles Verhalten: Medien, die reale oder simulierte Gewalt in Verbindung mit sexuellen Handlungen darstellen, einschließlich Vergewaltigung und andere Formen gewalttätiger sexueller Übergriffe, wie z. B. sexuelle Handlungen, die ohne die Zustimmung der Beteiligten stattfinden, und sexualisierte Gewalt in einer intimen Umgebung, in der nicht sofort ersichtlich ist, ob die Beteiligten ihr Einverständnis gegeben haben.
Exzessive Gewalt: Medien von Menschen oder Tieren, die übermäßig grafisch dargestellte oder grausame Inhalte in Bezug auf Tod, Gewalt oder schwere körperliche Schäden zeigen, u. a. zerstückelte oder verstümmelte Menschen, verkohlte oder verbrannte menschliche Überreste, freiliegende innere Organe oder Knochen und Tierquälerei oder -tötung.
- Augenblick des Todes: Wir können die Entfernung von Bildern oder Videos verlangen, die den Augenblick unmittelbar vor oder nach dem Tod einer identifizierbaren Person darstellen, wenn wir eine Anfrage von der Familie oder einem/einer bevollmächtigten Vertreter*in erhalten.
- Sex mit Tieren oder Leichen: Medien, die sexuelle Handlungen zwischen einem Menschen und einem Tier oder sexuelle Handlungen zwischen einem lebenden Menschen und einem menschlichen Leichnam darstellen.
Wir verbieten gewaltsame Medien auch in Bereichen, die auf X gut sichtbar sind, z. B. in Live-Videos, Profil, Header, Listenbanner-Bildern oder Community-Cover-Fotos, oder wenn jemandem ohne seine Zustimmung gezielt unerwünschte gewalttätige Medien gezeigt werden.
Eingeschränkte Reichweite
Du darfst die folgenden gewaltsamen Medien posten, vorausgesetzt, sie sind ordnungsgemäß mit einer Inhaltswarnung gekennzeichnet, damit Nutzer*innen, die sie nicht sehen wollen, solche Medien meiden können. Diese Kennzeichnung verhindert auch, dass Kinder unter 18 Jahren diese Inhalte sehen. Beispiele sind die Darstellung von grafisch dargestellten Medien, z. B.:
Gewaltverbrechen oder Unfälle;
Schlägereien
Körperflüssigkeiten wie z. B. Blut oder Kot;
Schwere körperliche Schäden, einschließlich sichtbarer Wunden;
Schwer verletzte oder verstümmelte Tiere;
- Medien von Menschen oder Tieren, die Tod, Gewalt, medizinische Eingriffe oder schwere körperliche Verletzungen in grafischem Detail darstellen, aber die Schwelle zu übermäßiger Blutrünstigkeit nicht überschreiten; oder
- Übermäßig blutige Medien, die ansonsten entfernt werden, können auf der Plattform verbleiben, wenn sie mit aktuellen Ereignissen in Verbindung stehen, zur Sensibilisierung beitragen oder zu politischen Aktionen aufrufen und ordnungsgemäß mit einer Inhaltswarnung gekennzeichnet sind.
X berücksichtigt bei der Prüfung von Meldungen zu Bildern und Videos, die verstorbene Personen darstellen, ob ein öffentliches Interesse an den Inhalten besteht. Unter bestimmten Umständen kann es sein, dass wir diese Medien nicht entfernen und/oder ihre Verbreitung einschränken, auch wenn wir eine gültige Meldung erhalten haben.
Erlaubt
Wir versuchen, die kontextabhängigen Nuancen des Inhalts zu bewerten und zu verstehen, bevor wir Maßnahmen ergreifen. Daher erlauben wir einige Arten von Medien, ohne sie zu entfernen oder einzuschränken.
- Gewaltdarstellungen von Tieren bei der Jagd oder Fischerei, bei der Herstellung oder Verarbeitung von Lebensmitteln, beim Stierkampf oder bei religiösen Opfern, es sei denn, sie enthalten übermäßig blutrünstige Inhalte;
- Gemälde oder Illustrationen, die Gewalt darstellen;
- Humor oder Satire, einschließlich Memes;
- Körperliche Genesung oder medizinische Inhalte wie Narben oder verheilte Wunden, Nähte oder Prothesen;
- Simuliertes Blut, das für Veranstaltungen, Proteste, Unterhaltung oder Kunst verwendet wird;
- Historische Inhalte wie Medien aus Geschichtsbüchern oder Museumsfotografien;
- Explosionen, Schlägereien, Zerstörung von Eigentum, Überwachungsmedien oder Schießereien, bei denen keine verbotenen Gewaltmedien anwesend sind.
Wie du deine Inhalte markierst
Wenn du regelmäßig grafisch dargestellte Medien auf X postest, bitten wir dich, deine Medieneinstellungen anzupassen. Mit dieser Einstellung werden alle deine Bilder und Videos hinter einer Inhaltswarnmeldung platziert, die bestätigt werden muss, bevor die Medien angezeigt werden können. Du kannst auch eine einmalige Inhaltswarnung für einzelne Beiträge hinzufügen. Wenn du deine Beiträge weiterhin nicht markierst, werden wir deine Kontoeinstellungen für dich anpassen.
Nutzer*innen unter 18 Jahren oder Betrachter*innen, die kein Geburtsdatum in ihrem Profil angeben, können nicht auf gekennzeichnete Inhalte klicken, damit sie angezeigt werden. Hier erfährst du mehr über Inhalte mit Altersbeschränkungen.
Es kann sein, dass du ab sofort Warnungen vor neuen Medieninhalten in Beiträgen siehst, die X als grafische Medien gekennzeichnet hat (anstelle eines allgemeinen Labels für sensible Medien). Wenn diese neuen Inhaltswarnungen für dich verfügbar sind, stelle bitte sicher, dass du deine Medien weiterhin entsprechend kennzeichnest.
So erstattest du eine Meldung
Unmittelbare Familienangehörige oder gesetzliche Vertreter*innen können Inhalte, die den Augenblick des Todes darstellen, mit einem speziellen Formular melden.
Einen Antrag auf Deaktivierung des Accounts einer verstorbenen Person können unmittelbare Familienangehörige und entsprechend den Nachlassbestimmungen bevollmächtigte Personen über unser Meldeformular zur Deaktivierung stellen.
Alle anderen Violent Speech-Verstöße und nicht markierte oder verbotene Violent Media-Meldungen können über unseren speziellen In-App-Meldefluss eingereicht werden.
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