Jugendschutz
Mai 2024
Wir haben keinerlei Toleranz für jegliche Formen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und entfernen bestimmte Medien, die körperlichen Missbrauch von Kindern darstellen, damit Gewalt gegen Kinder nicht normalisiert wird.
Unsere Richtlinie zum Jugendschutz soll Minderjährige vor sexuellem und körperlichem Missbrauch schützen, sowie vor dem psychologischen Schaden, der sich ergeben kann, wenn solche Inhalte geteilt werden. Vor diesem Hintergrund sind Inhalte in Bezug auf den Jugendschutz jegliche Inhalte, die sexuellen Missbrauch von Kindern umfassen, Medien mit körperlichem Missbrauch von Kindern und Medien von Minderjährigen in körperlichen Auseinandersetzungen, wie im Folgenden definiert.
Wir möchten unsere Nutzer*innen dabei unterstützen, auf X Geschichten zu teilen, das Bewusstsein zu steigern und ihre Meinung zu äußern, auch in Bezug auf die Ausnutzung von Kindern und Minderjährigen. Das Posten von Medien von Kindern, die sexuellen Missbrauch oder bestimmte Arten von körperlichem Missbrauch erleiden, kann jedoch, selbst wenn es in der Absicht erfolgt, das Bewusstsein zu steigern oder Gerechtigkeit zu fordern, seiner Empörung Ausdruck zu verleihen oder Inhalte in humoristischem Kontext zu teilen, zur erneuten Viktimisierung und sogar zur Normalisierung von sexueller oder körperlicher Gewalt gegen Kinder beitragen. Wenn diese Inhalte auf X geteilt werden, können wir sie entfernen, selbst wenn sie in guter Absicht geteilt wurden. Unsere Priorität besteht darin, Minderjährige vor körperlichem und psychologischem Schaden zu schützen, unabhängig davon, in welchem Kontext die Inhalte geteilt wurden.
In unseren Richtlinien haben die Begriffe „Kinder“ und „Minderjährige“ die gleiche Bedeutung, nämlich Personen unter 18 Jahren.
Sexueller Missbrauch von Kindern
X hat keinerlei Toleranz für jegliches Material, das sexuellen Missbrauch von Kindern zeigt oder fördert. Darunter können echte Medien, Texte, illustrierte oder computergenerierte Medien fallen, auch von KI generierte Medien. Ungeachtet der Absicht tragen alle, die jegliche Art von Material im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern ansehen, teilen, verlinken oder damit interagieren, zur erneuten Viktimisierung der dargestellten Kinder bei und setzen Kinder einem extremen Risiko aus, Schaden zu erleiden. Das gilt auch für Inhalte, die weiter zur Viktimisierung von Kindern beitragen, indem sie sexuellen Missbrauch von Kindern fördern oder verherrlichen.
Nicht erlaubt
Jegliche Inhalte, die sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen oder fördern, sind auf X streng verboten. Darunter fällt u. a., Folgendes direkt oder indirekt zu teilen, zu erbitten, darauf zu verlinken, damit zu interagieren (z. B., indem es mit „Gefällt mir“ markiert oder repostet wird oder indem man den Accounts folgt, die solche Inhalte verbreiten), ein Verlangen danach auszudrücken oder es zu beschreiben:
- Darstellungen eines Kindes bei sexuell expliziten oder suggestiven Handlungen, einschließlich Bearbeitungen solcher Medien, bei denen z. B. Gesicht oder Körperteile verschleiert sind
Sexualisierte Kommentare, bei denen es um bekannte oder unbekannte Minderjährige geht oder die an sie gerichtet sind
Links zu Drittanbieter-Websites, die Material jeglicher Art im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern hosten
Fantasien über sexuellen Missbrauch von Kindern oder die Förderung von Beteiligung an sexuellem Missbrauch von Kindern
Darüber hinaus verbieten wir Folgendes:
Identifizierung angeblicher Opfer von sexuellem Missbrauch von Kindern durch Namen oder Bild
Förderung oder Normalisierung der sexuellen Anziehung durch Minderjährige in Form einer Identität oder sexuellen Orientierung
Senden von sexuell expliziten Medien an ein Kind oder versuchte oder tatsächliche Verwicklung eines Kindes in eine sexuell explizite Konversation
Versuch, sexuell explizite Medien von einem Kind zu erhalten, oder Versuch, ein Kind durch Erpressung oder andere Anreize zu einer sexuellen Aktivität zu verleiten
Rekrutierung, Werbung für oder Ausdruck eines Interesses an einem kommerziellen Sexakt unter Beteiligung eines Kindes oder daran, einem Kind für sexuelle Zwecke Unterkunft zu gewähren oder es zu transportieren
Androhung, sexuelle Medien von Minderjährigen zu teilen, oder Aufruf anderer hierzu, u. a. selbstgenerierte sexuelle Medien von Minderjährigen, insbesondere im Zusammenhang mit Erpressung oder Kopfgeldtaktiken.
Erlaubt
Wir machen sehr beschränkte Ausnahmen in Bezug auf Inhalte im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern, und nur, wenn ein sehr geringes Risiko von direktem Schaden für die Minderjährigen besteht:
Diskussionen zum Thema Sexueller Missbrauch von Kindern, in denen sexueller Missbrauch von Kindern in keiner Weise gefördert oder verherrlicht wird und in denen keine potenziellen Opfer identifiziert werden
Fälle, in denen Opfer ihre Geschichte erzählen, sofern sie keine expliziten Details oder Medien enthalten
Konversationen über hilfesuchendes Verhalten von Personen, die damit kämpfen, sich von Minderjährigen angezogen zu fühlen
Eintreten gegen illegale oder schädliche Aktivitäten unter Beteiligung von Minderjährigen, vorausgesetzt, dass kein Material, das sexuellen Missbrauch von Kindern zeigt, geteilt oder verlinkt wird.
Bei Verstößen gegen unsere Richtlinie zum sexuellen Missbrauch von Kindern gilt Folgendes:
- In der Mehrzahl der Fälle werden Nutzer*innen sofort und dauerhaft gesperrt.
Wenn wir auf Inhalte aufmerksam gemacht werden, die sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen oder fördern, u. a. Links zu Drittanbieter-Websites, auf denen auf diese Inhalte zugegriffen werden kann, werden die Accounts, die diese Inhalte teilen, an das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) gemeldet.
Bei bestimmten Verstößen können wir stattdessen verlangen, dass der Post entfernt wird. Beispielsweise können wir eine*n Nutzer*in bitten, die fraglichen Inhalte zu entfernen. Weitere Verstöße können zur Sperrung des Accounts führen.
Medien in Bezug auf körperlichen Missbrauch von Kindern
Da wir die erneute Viktimisierung oder die Normalisierung von Gewalt gegen Kinder verhindern möchten, entfernen wir Medien, die körperlichen Missbrauch von Kindern zeigen, in den meisten Fällen, selbst wenn sie geteilt werden, um das Bewusstsein zu steigern oder Empörung zum Ausdruck zu bringen.
Bei der Entscheidung, welches die beste Vorgehensweise ist, berücksichtigen wir:
Ob das Kind nackt, teilweise bekleidet oder vollständig bekleidet ist
Wie schwer der Schaden ist, der dem Kind zugefügt wird
Ob die Medien im Kontext von Missbrauch, ohne solchen Kontext oder als Nachrichten geteilt wurden
Nicht erlaubt
Vor dem Hintergrund der obigen Kriterien ist es in folgenden Fällen eher wahrscheinlich, dass wir die Medien entfernen:
Wenn das Kind nackt ist und ihm Schaden zugefügt wird
Wenn die Medien im Kontext von Missbrauch geteilt werden
Wenn dem Kind mäßiger bis schwerer Schaden zugefügt wird
Eingeschränkte Reichweite
Wir lassen unter bestimmten Umständen beschränkte Ausnahmen gelten, wenn Medien körperlichen Missbrauch von Kindern darstellen, z. B.:
Wenn die Medien geteilt werden, damit das Kind identifiziert werden und aus seiner widrigen Situation entfernt werden kann oder damit der Täter identifiziert werden kann
Wenn die Medien von Nachrichtenorganisationen geteilt werden
Wenn wir entscheiden, dass diese Medien auf der Plattform verbleiben dürfen, verlangen wir, dass sie hinter unserer Warnmeldung zu grafisch dargestellten Inhalten verborgen werden.
Bei Verstößen gegen unsere Richtlinie zu körperlichem Missbrauch von Kindern können wir folgende Maßnahmen ergreifen:
Die Sichtbarkeit des Inhalts auf X durch folgende Maßnahmen einschränken:
- Indem wir den Inhalt hinter einer Warnmeldung verbergen
- Indem wir verlangen, dass der Post entfernt wird. Wir können die betreffende Person z. B. auffordern, den fraglichen Inhalt zu entfernen, und ihr vorübergehend das aktive Posten verbieten. Weitere Verstöße können zur Sperrung des Accounts führen.
Indem wir Accounts sperren, deren alleiniger Zweck in dem oben verbotenen Verhalten zu bestehen scheint.
Medien von Minderjährigen in körperlichen Auseinandersetzungen
Wir möchten das Wohlergehen von Minderjährigen, die an körperlichen Auseinandersetzungen beteiligt sind, unabhängig von ihrem Status (d. h. Opfer oder Täter) schützen, sehen aber gleichzeitig die Notwendigkeit, das Bewusstsein für dieses Problem zu fördern. Bei der Entscheidung, welches die beste Vorgehensweise ist, berücksichtigen wir:
Ob der Inhalt im Kontext von Missbrauch oder außerhalb dieses Kontextes geteilt wird
Ob wir eine Meldung von dem/der Minderjährigen oder einem/einer autorisierten Vertreter*in erhalten haben
Ob der Inhalt übermäßig grafisch dargestellt ist
Eingeschränkte Reichweite
Unter bestimmten Umständen machen wir beschränkte Ausnahmen für Medien, die Kinder in körperlichen Auseinandersetzungen darstellen, z. B. wenn die Medien von Nachrichtenorganisationen geteilt werden. Wenn wir entscheiden, dass diese Medien auf der Plattform verbleiben dürfen, verlangen wir möglicherweise, dass sie hinter einer Warnmeldung zum Inhalt verborgen werden.
Bei Verstößen gegen unsere Richtlinie zu Medien von Minderjährigen in körperlichen Auseinandersetzungen:
Nach Erhalt einer Meldung von dem oder der Minderjährigen oder einem/einer autorisierten Vertreter*in können wir verlangen, dass der Post entfernt wird.Wir können die betreffende Person z. B. auffordern, den fraglichen Inhalt zu entfernen, und ihr vorübergehend das aktive Posten verbieten. Weitere Verstöße können zur Sperrung des Accounts führen.
Wenn der missbräuchliche Inhalt direkt mit dem Opfer geteilt wird, können die Richtlinien zu missbräuchlichem Verhalten zur Anwendung kommen.
- Wenn Inhalte geteilt werden, die grafisch dargestellt sind oder exzessive Gewalt enthalten, können unsere Richtlinien zu sensiblen Medien zur Anwendung kommen.
So meldest du einen Verstoß
Alle können Verstöße gegen diese Richtlinie über unser spezielles Meldeverfahren in der App oder über unser Hilfe-Center melden. Zur Meldung potenzieller Verstöße ist kein X Account notwendig.
Wenn du glaubst, dass für ein Kind ein unmittelbares Risiko von Schaden oder Tod besteht, wende dich bitte an deine örtlichen Strafverfolgungsbehörden. In den USA kannst du, nachdem du den potenziellen Verstoß gegen unsere Richtlinie zu sexuellem Missbrauch von Kindern an uns gemeldet hast, darüber hinaus das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) über dessen Portal CyberTipline oder telefonisch unter der Nummer 1-800-843-5678 informieren.
Hinweis: Es kann illegal sein, mit Inhalten zu interagieren, die gegen unsere Richtlinie zu sexuellem Missbrauch von Kindern verstoßen. Melde den Inhalt bitte unverzüglich und markiere ihn nicht mit „Gefällt mir“, antworte nicht darauf, zitiere den Post nicht, mache keinen Screenshot, folge keinen Accounts, die ihn verbreiten, und interagiere auch nicht in sonstiger Weise mit dem Inhalt. Du musst in deiner Meldung keine Beweise dafür anführen, dass ein Verstoß vorliegt.
Wir holen ständig Feedback und Informationen von vertrauenswürdigen Organisationen ein, die sich dem Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern online widmen. Mehr über unsere Partnerschaften erfährst du in diesem Artikel zu unserer Arbeit gegen sexuellen Missbrauch von Kindern auf X.