Missbrauch und Belästigung
Übersicht
März 2024
Du darfst Missbrauch oder Belästigung nicht gezielt gegen andere Personen richten oder andere dazu aufrufen.
X hat es sich zur Aufgabe gemacht, allen Menschen die Möglichkeit zu geben, Ideen und Informationen zu erstellen und zu teilen sowie ihre Meinungen und Überzeugungen ohne Hindernisse zu äußern. Freie Meinungsäußerung ist ein Menschenrecht. Wir glauben, dass jeder Mensch eine Stimme hat und das Recht, sie zu nutzen. Unsere Aufgabe ist es, der öffentlichen Konversation zu dienen, was die Vertretung einer Vielzahl von Perspektiven erfordert.
Wir sind uns bewusst, dass, wenn jemand unabhängig von seinem Hintergrund auf X belästigt wird, dadurch seine Fähigkeit zur freien Meinungsäußerung beeinträchtigt werden und dies Schaden verursachen kann. Damit ein sinnvoller Dialog auf der Plattform möglich ist und Menschen unterschiedliche Meinungen und Überzeugungen äußern können, verbieten wir Verhaltensweisen und Inhalte, die andere belästigen, beschämen oder demütigen sollen. Diese Arten von Verhalten können nicht nur die Sicherheit anderer gefährden, sondern auch zu einer körperlichen und seelischen Belastung für die Betroffenen führen.
Was verstößt gegen diese Richtlinie?
Wir verbieten Verhalten und Inhalte, die andere belästigen, beschämen oder erniedrigen, wie im Folgenden definiert. Zur Beachtung: Damit unsere Teams die Zusammenhänge besser verstehen, müssen wir manchmal direkt mit der betroffenen Person sprechen und sicherstellen, dass wir die nötigen Informationen haben, bevor wir angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zur Durchsetzung ergreifen.
Gezielte Belästigung
Wir verbieten böswillige, nicht erwiderte, gezielt Ansprache (z. B. durch Erwähnen oder Markieren) einer oder mehrerer Personen, insbesondere, wenn dies in der Absicht geteilt wird, jemanden zu demütigen oder zu beschämen. Das kann Folgendes bedeuten:
Teilen von mehreren Posts in einem kurzen Zeitraum oder von kontinuierlichen Antworten mit böswilligem Inhalt, die gezielt gegen eine Person gerichtet sind. Darunter fallen Accounts, die speziell dem Zweck dienen, eine oder mehrere Personen zu belästigen.
Erwähnung oder Kennzeichnung von Nutzer*innen im Zusammenhang mit böswilligem Inhalt.
Leugnung gewalttätiger Ereignisse
Wir verbieten Inhalte, die leugnen, dass ein Massenmord oder ein anderes Ereignis mit zahlreichen Toten und Verletzten stattgefunden hat, wenn wir verifizieren können, dass das Ereignis tatsächlich stattgefunden hat, und die Inhalte in einem missbräuchlichen Kontext geteilt werden. Darunter fällt z. B., ein solches Ereignis als „Hoax“ zu bezeichnen oder zu behaupten, dass Opfer oder Überlebende dies nur vortäuschen oder simulieren. Diese Regel betrifft u. a. Ereignisse wie den Holocaust, Amokläufe in Schulen, Terroranschläge und Naturkatastrophen.
Anstiftung zur Belästigung
Wir verbieten Verhaltensweisen, die andere dazu ermutigen, bestimmte Personen oder Gruppen mit Missbrauch zu belästigen oder anzusprechen. Das umfasst u. a. Aufrufe, Personen im Internet gezielt zu beleidigen oder zu belästigen, und Verhaltensweisen, die zu Aktionen außerhalb des Internet wie z. B. körperlicher Belästigung aufrufen.
Unerwünschte sexuelle Inhalte und grafisch dargestellte Objektifizierung
Während einige Formen einvernehmlicher Nacktheit und nicht jugendfreier Inhalte auf X erlaubt sind, untersagen wir unerwünschte sexuelle Inhalte und grafische Objektifizierung, in denen eine Einzelperson ohne ihre Zustimmung sexuell abgebildet wird. Darunter fällt unter anderem Folgendes:
Senden von unerbetenen und/oder unerwünschten nicht jugendfreien Medien (Bilder, Videos und GIFs)
Unerwünschte sexuelle Diskussion über den Körper einer Person
Aufforderung zu sexuellen Handlungen
Sonstige Inhalte, die eine Person ohne deren Einwilligung anderweitig sexualisieren
Beleidigungen
Wir gehen gegen die Verwendung von Beleidigungen oder Schimpfwörtern vor, die sich gegen andere richten. Obwohl manche Personen bestimmte Begriffe als beleidigend empfinden, gehen wir nicht gegen jeden Fall vor, in dem beleidigende Begriffe verwendet werden.
Verwendung ehemaliger Namen und Pronomen
Wo es von lokalen Gesetzen verlangt wird, reduzieren wir die Sichtbarkeit von Posts, die eine Person absichtlich mit anderen Pronomen ansprechen, als diese Person für sich selbst verwendet, oder die einen ehemaligen Namen verwenden, den die Person im Rahmen einer Geschlechtsumwandlung nicht länger benutzt. Da es schwierig ist, festzustellen, ob ein solcher Verstoß vorliegt, müssen wir in diesen Fällen stets von der betroffenen Person hören, damit wir entscheiden können, ob ein Verstoß vorliegt.
Was verstößt nicht gegen diese Richtlinie?
Einige Posts können schädlich erscheinen, wenn sie isoliert betrachtet werden, sind es aber nicht, wenn sie im Kontext einer größeren Konversation betrachtet werden. Beispielsweise können Freund*innen einander im gegenseitigen Einvernehmen mit bestimmten Begriffen oder Ausdrücken ansprechen, die aus dem Kontext gerissen als Beleidigung aufgefasst werden könnten. Außerdem sind wir uns bewusst, dass unsere Plattform dazu genutzt werden kann, die Aufmerksamkeit auf schädliches Verhalten zu lenken, dieses zu verurteilen oder andere darauf aufmerksam zu machen. In solchen Fällen ergreifen wir keine Maßnahmen, wenn aus dem Kontext deutlich wird, dass kein Missbrauch vorliegt, sondern diesen Arten von Äußerungen entgegengewirkt werden soll.
Außerdem sind wir überzeugt, dass Kritik gegenüber Institutionen, Praktiken und Ideen ein wesentlicher Bestandteil der freien Meinungsäußerung ist, und ergreifen daher keine Maßnahmen gegen solche kritischen Kommentare.
Wer kann Verstöße gegen diese Richtlinie melden?
Alle können Verstöße gegen diese Richtlinie über unser spezielles Meldeverfahren melden. Manchmal müssen wir jedoch direkt mit der betroffenen Person sprechen und sicherstellen, dass wir die nötigen Informationen haben, bevor wir Maßnahmen zur Durchsetzung ergreifen.
Was geschieht bei Verstößen gegen diese Richtlinie?
Bei der Festlegung der Strafe für Verstöße gegen diese Richtlinie berücksichtigen wir eine Reihe von Faktoren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Schwere des Verstoßes, ob jemand gezielt angegangen wurde (z. B. erwähnt, mit vollständigem Namen genannt, mit Foto gezeigt), sowie die bisherigen Regelverstöße einer Person. Im Folgenden findest du eine Liste der möglichen Durchsetzungsoptionen für Inhalte, die gegen diese Richtlinie verstoßen:
Die Sichtbarkeit des Inhalts auf X wird durch folgende Maßnahmen eingeschränkt:
Der Post wird aus den Suchergebnissen, Empfehlungen im Produkt, Trends, Mitteilungen und Startseiten-Timelines entfernt
Der Post kann ausschließlich im Profil des/der Autor*in entdeckt werden
Der Post erscheint in den Antworten weiter unten
Der Post kann nicht mit „Gefällt mir“ markiert, beantwortet, repostet, zitiert, mit Lesezeichen versehen, geteilt oder am Profil angeheftet werden und seine Interaktionszahl ist nicht sichtbar
Werbung kann nicht in direkter Nähe zum Post erscheinen
Posts und/oder Accounts werden aus Empfehlungen per E-Mail oder im Produkt ausgeschlossen.
Es wird verlangt, dass der Post entfernt wird.
Wir können die betreffende Person z. B. auffordern, den fraglichen Inhalt zu entfernen, und ihr vorübergehend das aktive Posten verbieten. Weitere Verstöße können zur Sperrung des Accounts führen.
Accounts von Personen, deren einziges Ziel der Verstoß gegen unsere Richtlinie zu unerwünschten sexuellen Inhalten und grafischer Objektifizierung ist, oder Accounts, die allein zur Belästigung von Personen dienen, werden gesperrt.
Mehr erfährst du im Artikel zu unseren verschiedenen Durchsetzungsmaßnahmen. Wenn eine Person der Meinung ist, dass fälschlicherweise Maßnahmen gegen ihren Account ergriffen wurden, kann sie Einspruch einlegen.